Mindestgebühren bei Rechnungsstellung für Krankenkassen

Liebe Patientinnen und Patienten,

sollten Sie eine Rechnung zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse benötigen, stelle ich diese gerne über die tatsächlich erfolgten Leistungen aus. Die Listen der Zuzahlungen der PKV und Beihilfen sind aus dem Jahre 1985 und berücksichtigen weder Preissteigerungen, allgemeine Lohnerhöhungen, Teuerungen, Euroumstellung (DM wurde einfach in Euro umgerechnet) noch Inflation. Daher erhebe ich in dem Fall, dass Sie eine Rechnung benötigen, Mindestgebühren für meine Leistungen, die Sie entweder vor Rechnungstellung zahlen können (die Rechnung lautet dann über die Sätze in der GebüH) oder die in der Rechnung unabhängig von den Sätzen der GebüH verwendet werden. Im letzteren Fall wird die Kasse/Beihilfe nicht den kompletten Betrag erstatten.

 

LeistungMindestgebühr
Homöopahische Erstanamnese130,- €
Massage/Joint Release, je Stunde60,- €
Beratung/Folgeanamnese/sonstige Leistungen je 15 min.15,- €