Was zahlen Sie für die Behandlung?

Was zahlen?

 

Was ist eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin wert? Die Meinungen dazu gehen weit auseinander, abhängig davon, welche Mittel einem zur Verfügung stehen, was die Erwartungen sind und wie diese erfüllt werden, wie man die Kompetenz und Zuwendung wahrnimmt und auch davon, wie weit man selbst bereit ist, sich auf die Behandlung einzulassen. Seine eigene Leistung in einen Geldwert zu bringen, ist ein langwieriger Prozess. Doch das, was für mich als Therapeutin stimmt, kann von Ihnen als Patientin oder Patient als unpassend wahrgenommen werden – für die einen scheint es zu viel zu sein, für die anderen zu wenig. Hinzu kommt, dass ich gern mich, meine Fähigkeiten und meine Begeisterung für die Arbeit in den Vordergrund stellen möchte. Daher habe ich mich entschlossen, einen anderen Weg einzuschlagen:

Sie entscheiden!

Sie selbst bestimmen, wie viel Sie für meine Leistung zahlen – was Ihnen angemessen, fair und richtig erscheint. Am besten folgen Sie dabei dem, was Ihnen spontan – intuitiv – in den Sinn kommt. Falls Sie damit Schwierigkeiten haben, weil uns in unserer Welt mit festgesetzten Preisen hierfür die Erfahrung fehlt, gebe ich Ihnen gern ein paar Anhaltspunkte, was Ihnen zur Orientierung dienen kann:

  • Ihre eigene finanzielle Situation
  • der Wert, den Sie der Behandlung beimessen
  • was für Sie ein Ausdruck Ihres eigenen Engagements in der Behandlung ist
  • die Zeit, die ich für die Behandlung aufwende
  • das Wissen, die Kraft und die Energie, die ich in die Behandlung einbringe
  • der Preis, den Sie woanders für eine vergleichbare Leistung zahlen würden

Ausgenommen davon sind Kosten für Laborleistungen oder Medikamente sowie Anfahrtskosten für Hausbesuche, die ich Ihnen in Rechnung stelle.

Unabhängig davon, wie viel Sie zahlen können und wollen, sind Sie in meiner Praxis in jedem Fall willkommen. Die Behandlung erfolgt für jede und jeden mit gleichem Engagement und gleicher Qualität.

Hinweis für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Patienten mit Zusatzversicherung: Rechnungen zum Einreichen bei der Krankenkasse/Beihilfe werden ausschließlich über die für die jeweilige Behandlung in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Positionen ausgestellt. Da die Sätze in der GebüH (seit 1985 unverändert) extrem niedrig sind, setze ich in diesem Fall Mindestgebühren fest, die für meine Behandlungen gezahlt werden müssen.

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